Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtverwaltung Schmölln ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftrittes der Stadt Schmölln, aber nicht für Projekt-Webseiten oder Verlinkungen zu externen Webseiten, die nicht im zentralen Web-CMS (Content-Management-System) enthalten sind.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 09.04.2025 erstellt. Sie wurde zuletzt am 09.04.2025 aktualisiert und gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website. Grundlage zur Erstellung dieser Erklärung der Barrierefreiheit ist eine von der Stadtverwaltung Schmölln durchgeführte Selbstbewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen des BfWebG (Barrierefreie-Websites-Gesetz) in Verbindung mit der BITV 2.0.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen des BfWebG in Verbindung mit der BITV 2.0 erfüllt. Die Webseiten und Dokumente werden kontinuierlich verbessert und um weitere Komponenten, die die Bedienbarkeit vereinfachen, ergänzt.
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
- Teilweise fehlen für Bilder die Alternativtexte und die Beschreibungen für Tabellen.
- Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dokumente, Broschüren, Formulare) liegen in einer barrierefreien Form vor.
- Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
- Fremdsprachige Wörter oder Abschnitte sind nicht mit „lang“-Attributen gekennzeichnet und können von Screenreadern falsch vorgelesen werden.
- Teilweise sind Bedienelemente ohne Alternativtext.
- Einige Links können unverständlich sein oder noch keinen Hinweis auf externe Websites geben.
- Kontraste von Bildern, Grafiken und grafischen Bedienelementen sind nicht immer ausreichend.
- Bei einigen eingebundenen Videos fehlen Untertitel und die Audiodeskription.
- Der Webauftritt bietet keine Angebote in Leichter Sprache oder Gebärdensprache.
Begründung:
Die Stadtverwaltung Schmölln verfügt über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt mit einer Vielzahl von Dokumenten. Der Webauftritt wurde vor dem 23. September 2018 erstellt und in der Vergangenheit nach dem „responsive web design“ umgesetzt. Daher entspricht dieser in Teilen nicht dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Die Stadtverwaltung Schmölln arbeitet weiterhin intensiv daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.schmoelln.de oder weitere Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit aufgefallen? Dann freuen wir uns über Ihre Unterstützung, die Zugänglichkeit unserer Webseiten zu verbessern, indem Sie vorhandene Barrieren melden. Wenden Sie sich bitte an:
Kontakt: Pressestelle
E-Mail: presse@schmeoelln.de
Telefon: +49 34491 76 121
Durchsetzungsverfahren
Sollte eine Antwort der Stadtverwaltung Schmölln innerhalb eines Monats unterbleiben und Sie der Ansicht sein durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.schmoelln.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wenden:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Postfach 90 04 55, 99107 Erfurt
Besucheradresse: Häßlerstraße 6
99096 Erfurt
Tel: 0361 573 11 8000
Fax: 0361 57 31 18 010
E-Mail: kontakt(at)tlmb.thueringen.de
Webseite: https://www.tlmb-thueringen.de