Arbeiter-Samariter-Bund KV Altenburg/ Schmölln e. V.

"Wir helfen hier und jetzt" - Unter diesem Motto engagieren sich tagtäglich die Mitglieder, ehrenamtlichen Helfer und hauptamtlichen Mitarbeiter in 17 Orts- und Kreisverbänden in Thüringen. 
Der ASB versteht sich als Hilfsorganisation, die sich aktiv um Menschen kümmert, die Unterstützung benötigen - egal, welcher Partei, Religion, Konfession, Hautfarbe oder Gruppierung sie angehören. 

Der Kreisverband Altenburg/ Schmölln bietet verschiedene Leistungen: Altenhilfe: Mahlzeitendienste, Seniorenklub, Kleiderkammer, Tafelarbeit, Fahrradprojekt (Aufbereitung alter Fahrräder für Bedürftige) | Behindertenfahrdienst | ASJ | Notfallausbildung: Erste-Hilfe-Kurse, LSM, Kindernotfälle EHK, Betriebssanitäter

Arbeiter-Samariter-Bund KV Altenburg/ Schmölln e. V.

Sonja Reichardt

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Rettungswache Schmölln

Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist als Ordenswerk des Johanniterordens eine evangelische Hilfsorganisation und Schirmherr über zahlreiche Einrichtungen, Angebote für Familien, Jugendliche, Senioren oder Menschen mit Behinderungen und Dienstleister in verschiedenen Bereichen.

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Rettungswache Schmölln

  • Adresse: Am Kemmnitzgrund 26, 04626 Schmölln

AWO Kreisverband Altenburger Land e. V.

Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Sie ist aufgrund ihrer Geschichte und ihres gesellschaftspolitischen Selbstverständnisses ein Wohlfahrtsverband mit besonderer Prägung. In ihr haben sich Frauen und Männer als Mitglieder und als ehren- und hauptamtlich Tätige zusammengefunden, um in unserer Gesellschaft bei der Bewältigung sozialer Probleme und Aufgaben mitzuwirken und um den demokratischen, sozialen Rechtsstaat zu verwirklichen.

AWO Kreisverband Altenburger Land e. V.

agathe - älter werden in der Gesellschaft

Leben Sie alleine und fühlen Sie sich manchmal einsam? Wünschen Sie sich mehr Kontakt zu anderen Menschen? Sprechen Sie mit uns!

Immer mehr ältere Menschen in Thüringen und in ganz Deutschland leben allein. Sie fühlen sich oft einsam und können ihren Alltag mit niemandem teilen. Mit anderen Menschen sprechen sie oft nur beim Einkaufen oder beim Arztbesuch. Das wollen wir in Thüringen verändern. Wir möchten, dass alle Menschen aktiv am Leben teilnehmen und Kontakt zu anderen haben können. Auch ältere Menschen! Deshalb haben wir das Programm AGATHE gestartet.

Mit AGATHE möchten wir erreichen, dass die Gesellschaft auch an die Bedürfnisse von älteren Menschen denkt. Ältere Menschen brauchen Möglichkeiten, wie sie an der Gesellschaft teilhaben können. Für Einsamkeit darf kein Platz sein. Im Programm AGATHE beraten Fachkräfte ältere Menschen, die einsam werden könnten oder schon einsam sind. So erfahren die Menschen von Angeboten, durch die sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.

AGATHE ist in acht Regionen Thüringens in 2021 gestartet. Seit 2022 machen weitere mit. In diesen Regionen wurden bestimmte Gebiete ausgewählt. Menschen über 63 Jahre, die in diesen Gebieten alleine leben, bekommen eine Information über das Programm zugeschickt. Darin steht auch, an welche Fachkräfte sie sich wenden können.

Projektaufruf zur Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen

Die Stadtverwaltung Schmölln beabsichtigt, die Landesfördermittel für das Jahr 2024 aus der „Sozialberatungsrichtlinie“ an freie Träger weiterzuleiten (Projektzeitraum: 01.07.2024 bis 31.12.2024).

Das Ziel des Projektes ist die Bereitstellung einer qualifizierten migrationsspezifischen sozialen Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge in der Stadt Schmölln.

Ab sofort nimmt die Stadt Schmölln Projektanträge für den Projektzeitraum 01.07.2024-31.12.2024 entgegen.

Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt und bezieht sich damit auf zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Vorhaben. Projektanträge für o.g. Projektzeitraum können bis zum 28.06.2024 (Antragsfrist) eingereicht werden.

  • Grundlage des Projektaufrufes ist die Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen vom 27.12.2023 (ThürStAnz. Nr. 5/2024 S. 171-174)
  • Die Höhe der Zuwendung beträgt 25.000 €. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt. Es werden gem. Nr. 5.1 der Richtlinie Zuwendungen in Höhe von bis zu 80 % der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben bewilligt.
  • Die tatsächliche Finanzierung der Projekte steht unter dem Vorbehalt, dass der freie Träger die Mittel für den Eigenanteil der Stadt Schmölln von 20% erbringt. Der Stadt Schmölln stehen für die Durchführung des Projekts keine eigenen Mittel zur Verfügung.

Nachfolgend finden Sie zusammengefasst Programmziel und Inhalt, den Gegenstand der Förderung, die Zuwendungsvoraussetzungen, sowie Art, Umfang und die maximale Höhe der Zuwendung.

Programmziel und -inhalt

Mit der Förderung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung soll es ermöglicht werden, anerkannte Flüchtlinge migrationsspezifisch sozial zu betreuen und zu beraten und damit zu einer gelingenden Integrationsarbeit beizutragen. Die Stadt Schmölln beabsichtigt für das Stadtgebiet Schmölln mit dieser Aufgabe freie Träger zu beauftragen und zu diesem Zweck die vom Landratsamt Altenburger Land mit Bescheid vom 16.05.2024 bewilligten Fördermittel weiterzuleiten.

Inhalte der sozialen Betreuung und Beratung sind insbesondere:

  • die Vermittlung von grundlegenden Informationen zum sozialen Leben sowie zu unverzichtbaren kulturellen Standards des Zusammenlebens in Deutschland,
  • Orientierungshilfen zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung sowie aktive Hilfestellung bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemen des Alltags,
  • Hilfe beim Zugang zu Behörden, Fachdiensten sowie sonstigen der Integration dienlichen Angeboten und Leistungen,
  • Beratung zur Lösung -sozialer Konflikte sowie Hilfe und Beratung in Gewaltsituationen,
  • Förderung des gedeihlichen Miteinanders von Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft,
  • Information über sowie Hilfe bei der Beantragung existenzsichernder Hilfen, z. B.: Leistungen nach BGB II, SGB XII,
  • Hilfe beim Zugang zur Gesundheitsfürsorge,
  • Hilfe beim Zugang zu Kindertagesstätten sowie den einschlägigen Bildungseinrichtungen und Freizeitangeboten für Schülerinnen und Schüler sowie Erwachsene.

Gegenstand der Förderung

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Fachpersonal (inklusive Schulungsausgaben) sowie Sach- und Verwaltungsausgaben sowie Honorare zur sozialen Betreuung und Beratung von anerkannten Flüchtlingen einschließlich der dabei anfallenden Ausgaben für Dolmetschleistungen.

Nicht zuwendungsfähig sind Investitionen. Der Erwerb von Geraten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie sonstiger beweglicher Sachen bis 1.000 Euro gilt für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) nicht als Investition.

Zuwendungsvoraussetzungen

Folgende fachliche Voraussetzungen soll das eingesetzte Personal vorweisen:

  • Für die Zielgruppe relevante Fremdsprachenkenntnisse (z.B. Russisch, Englisch, Französisch, Arabisch)
  • Kenntnisse im Ausländerrecht, insbesondere im Asyl-, Aufenthalts-, und Asylbeweberleistungsrecht, im Sozialhilfe- und Verwaltungsrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten,
  • Pädagogische Kenntnisse sowie hohe soziale und interkulturelle Kompetenz, (Migrationshintergrund bzw. Erfahrungen in der Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Fluchtbiographie wünschenswert),
  • Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung

Das eingesetzte Personal hat die persönliche Eignung durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes bei Einstellung im Projekt zu belegen.

Folgende berufliche Qualifikation ist pro Beratungsstelle durch mindestens eine Person sicherzustellen:

  • Qualifikation als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge mit Fachhochschulausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung und
  • Erfahrung in der Flüchtlingsarbeit bei Personen, die für die Flüchtlingssozialarbeit neu eingestellt beziehungsweise neu mit dieser Aufgabe betraut werden, oder
  • Erfahrung in der Betreuung und Beratung von Flüchtlingen bei bereits in der Flüchtlingssozialarbeit eingesetztem Personal

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden grundsätzlich - im Wege der Teilfinanzierung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung bewilligt. Zuwendungen werden als Projektförderung im Wege eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für die als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben gewährt. Für Zuwendungen nach der Sozialberatungsrichtlinie des Landes Thüringen stehen der Stadt Schmölln für das Jahr 2024 insgesamt bis zu 25.000 Euro zur Verfügung.

Personalausgaben sind bis zur Höhe der Entgeltgruppe 10 TVöD förderfähig. Alle übrigen zur Projektdurchführung notwendigen Sach- und Verwaltungsausgaben werden als Pauschalsatz der direkten förderfähigen Personalausgaben in Höhe von 25 % als zuwendungsfähig anerkannt. Reisekosten sind maximal nach Maßgabe des Thüringer Reisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften förderfähig.

Sollten die eingereichten Projektanträge in Summe die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, wird ein Projektranking vorgenommen. Die Grundlage dafür bilden die Projektbewertungen.

Projektbewertung

Die Bewertungskriterien werden prozentual gewichtet. Innerhalb eines jeden Kriteriums können maximal fünf Punkte vergeben werden.

 

KriteriumGewichtung in Prozent
Leistungsfähigkeit des Bewerbers/ Trägers5
Qualität des eingesetzten Personals20
Niedrigschwelligkeit der Beratungsangebote15
Betreuungsverhältnis Personal/Klienten40
Kenntnisse über die lokalen Beratungsstrukturen5
Kenntnisse über die lokalen Zielgruppen5
Qualität und Quantität der mobilen Beratungsangebote10
PunkteBedeutung
5liegt deutlich über den Erwartungen
4liegt über den Erwartungen
3erfüllt die Erwartungen/ Mindestanforderungen
2erfüllt die Erwartungen teilweise nicht
1liegt deutlich unter den Erwartungen

Erläuterung zu den Bewertungskriterien 

Leistungsfähigkeit des Projektträgers

Die Leistungsfähigkeit eines Trägers in einer Projektbewerbung kann durch verschiedene Kriterien beschrieben werden:

1. **Erfahrung und Expertise:** Betont die Erfahrung des Trägers im Bereich sozialer Betreuung sowie die fachliche Expertise der Organisation.

2. **Erfolge und Referenzen:** Verweist auf erfolgreich abgeschlossene Projekte und positive Referenzen, um die Zuverlässigkeit und Wirksamkeit des Trägers zu unterstreichen.

3. **Ressourcenmanagement:** Beschreibt effektives Ressourcenmanagement, einschließlich finanzieller Mittel, Personal und Ausrüstung, um die organisatorische Effizienz zu betonen.

4. **Zusammenarbeit und Vernetzung:** Hebt die Fähigkeit des Trägers hervor, mit relevanten Partnern, Gemeinschaften oder anderen Organisationen zusammenzuarbeiten und ein unterstützendes Netzwerk aufzubauen.

5. **Innovationsfähigkeit:** Zeigt, wie der Träger in der Lage ist, innovative Ansätze oder Technologien in die soziale Betreuungsarbeit zu integrieren.

6. **Qualitätsmanagement:** Betont etwaige Qualitätskontrollmechanismen oder Zertifizierungen, die den Qualitätsstandard der angebotenen Dienstleistungen sicherstellen.

7. **Kundenorientierung:** Verdeutlicht, wie der Träger auf die Bedürfnisse der Zielgruppe eingeht und sich um eine positive Kundenbeziehung bemüht.

8. **Nachhaltigkeit:** Beschreibt, wie der Träger langfristige Perspektiven und nachhaltige Strategien für das soziale Betreuungsprojekt verfolgt.

Indem Sie diese Aspekte herausarbeiten, vermitteln Sie ein umfassendes Bild von der Leistungsfähigkeit des Trägers in Bezug auf das soziale Betreuungsprojekt.

Qualität des eingesetzten Personals

Die Qualität des eingesetzten Personals in einer Projektbewerbung kann durch verschiedene Schlüsselmerkmale beschrieben werden:

1. **Qualifikation und Ausbildung:** Betont die fachliche Qualifikation und relevante Ausbildung des Personals im Bereich der sozialen Betreuung.

2. **Erfahrung und Expertise:** Beschreibt die praktische Erfahrung und die spezifische Expertise jedes Teammitglieds im Umgang mit den Zielgruppen und den Herausforderungen des Projekts.

3. **Teamzusammensetzung:** Verdeutlicht, wie die unterschiedlichen Fähigkeiten und Hintergründe der Teammitglieder sich ergänzen, um eine umfassende Betreuung sicherzustellen.

4.**Fort- und Weiterbildung:** Zeigt auf, dass das Personal kontinuierlich Fort- und Weiterbildungen absolviert, um auf dem neuesten Stand in Bezug auf Methoden und Best Practices zu bleiben.

5. **Empathie und Kommunikationsfähigkeiten:** Unterstreicht die Fähigkeit des Personals, einfühlsam mit den betreuten Personen umzugehen und effektive Kommunikation zu fördern.

6. **Teamarbeit:** Beschreibt, wie das Personal gut zusammenarbeitet und wie Teamarbeit zur effizienten Umsetzung des Projekts beiträgt.

7. Anpassungsfähigkeit:** Betont, wie das Personal in der Lage ist, sich flexibel an unterschiedliche Bedürfnisse der Zielgruppe anzupassen und auf unvorhergesehene Herausforderungen zu reagieren.

8. **Ethik und Werte:** Verdeutlicht, dass das Personal die ethischen Grundsätze und Werte des Projekts teilt und in seiner Arbeit integriert.

Indem Sie diese Aspekte herausstellen, vermitteln Sie ein umfassendes Bild von der Qualität des eingesetzten Personals und zeigen, dass das Team gut gerüstet ist, um die Ziele des sozialen Betreuungsprojekts zu erreichen.

Niedrigschwelligkeit der Beratungsangebote

Die Niedrigschwelligkeit der Beratungsangebote in einem Projektantrag kann durch folgende Punkte beschrieben werden:

1. **Barrierefreier Zugang:** Betont, dass die Beratungsangebote leicht zugänglich sind, ohne hohe bürokratische Hürden oder formale Barrieren, um sicherzustellen, dass die Dienstleistungen für jeden leicht erreichbar sind.

2. **Offene Kommunikation:** Beschreibt, wie die Beratung offen für alle ist, unabhängig von sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Hintergründen, und wie eine freundliche und respektvolle Kommunikation gefördert wird.

3. **Flexible Terminvereinbarungen:** Zeigt auf, dass flexible Terminvereinbarungen angeboten werden, um individuellen Zeitplänen und Bedürfnissen gerecht zu werden.

4.**Vielfältige Beratungsformate:** Verdeutlicht, dass verschiedene Beratungsformate, wie persönliche Gespräche, Telefonberatung oder Online-Beratung, angeboten werden, um den unterschiedlichen Präferenzen der Ratsuchenden gerecht zu werden.

5.**Niedrige finanzielle Hürden:** Betont, dass die Beratungsangebote kostengünstig oder sogar kostenfrei sind, um sicherzustellen, dass finanzielle Gründe nicht als Barrieren für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen wirken.

6.**Anonymität und Vertraulichkeit:** Beschreibt, wie die Beratung einen geschützten Raum bietet, der Anonymität und Vertraulichkeit gewährleistet, um Hemmschwellen abzubauen.

7.**Kulturelle Sensibilität:** Zeigt, dass das Beratungspersonal kulturell sensibel ist und auf die Vielfalt der Bedürfnisse und Hintergründe der Ratsuchenden eingehen kann.

8. **Kooperation mit lokalen Netzwerken:** Verdeutlicht, wie das Projekt mit lokalen Einrichtungen und Netzwerken zusammenarbeitet, um die Bekanntheit der Beratungsangebote zu steigern und den niedrigschwelligen Zugang zu fördern.

Durch die Betonung dieser Aspekte verdeutlichen Sie, dass die Beratungsangebote so gestaltet sind, dass sie für eine breite Palette von Menschen leicht erreichbar und nutzbar sind.

Betreuungsverhältnis Personal/ Klient

Das Betreuungsverhältnis zwischen Personal und Klient in einem Beratungsangebot kann in einem Projektantrag durch folgende Aspekte beschrieben werden:

1. **Individuelle Betreuung:** Betont, dass die Betreuung auf die individuellen Bedürfnisse jedes Klienten zugeschnitten ist, um eine maßgeschneiderte Unterstützung zu gewährleisten.

2.**Kontinuität und Verlässlichkeit:** Beschreibt, wie das Betreuungspersonal kontinuierlich für die Klienten verfügbar ist, um Vertrauen aufzubauen und eine verlässliche Unterstützung zu gewährleisten.

3.**Ganzheitlicher Ansatz:** Verdeutlicht, dass die Betreuung nicht nur auf spezifische Probleme fokussiert ist, sondern einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, der auch die individuellen Stärken und Ressourcen der Klienten berücksichtigt.

4.**Partnerschaftliche Beziehung:** Zeigt auf, dass die Beziehung zwischen Personal und Klient auf Partnerschaft und Zusammenarbeit basiert, um eine positive und unterstützende Umgebung zu schaffen.

5.**Ermächtigung und Selbstbestimmung:** Betont, wie das Betreuungspersonal darauf abzielt, die Selbstbestimmung der Klienten zu stärken und sie in Entscheidungen einzubeziehen, anstatt für sie zu entscheiden.

6.**Regelmäßige Evaluierung:** Beschreibt, wie das Betreuungsverhältnis regelmäßig evaluiert wird, um sicherzustellen, dass es den sich ändernden Bedürfnissen der Klienten gerecht wird, und um Anpassungen vorzunehmen, wenn nötig.

7.**Vertraulichkeit und Respekt:** Verdeutlicht, dass Vertraulichkeit und Respekt gegenüber den Klienten grundlegende Prinzipien der Betreuungsbeziehung sind.

8.**Klare Kommunikation:** Zeigt auf, dass klare und offene Kommunikation zwischen Personal und Klient gefördert wird, um Missverständnisse zu vermeiden und eine effektive Zusammenarbeit zu gewährleisten.

die Betonung dieser Aspekte verdeutlichen Sie, dass das Betreuungsverhältnis darauf abzielt, eine unterstützende und förderliche Umgebung für die Klienten zu schaffen.

Durch die Betonung dieser Punkte verdeutlichen Sie, dass die Kenntnisse über lokale Beratungsstrukturen nicht nur vorhanden sind, sondern dass diese Kenntnisse aktiv in die Planung und Umsetzung der Beratungsangebote integrieren werden.

Kenntnisse über die lokalen Zielgruppen

Die Kenntnisse über lokale Zielgruppen in einem Projektantrag für ein soziales Beratungsangebot können auf verschiedene Weisen dargestellt werden:

1. **Demografische Analyse:** Beschreiben Sie eine detaillierte demografische Analyse der lokalen Bevölkerung, um Altersgruppen, Geschlechterverhältnisse, ethnische Vielfalt und andere relevante demografische Faktoren zu verstehen.

2.**Sozioökonomische Informationen:** Betonen Sie die Berücksichtigung sozioökonomischer Aspekte, wie Einkommensverhältnisse, Bildungsniveau und Beschäftigungsstatus, um die spezifischen Bedürfnisse der Zielgruppen zu erfassen.

3.**Bedarfsanalyse:** Zeigen Sie auf, wie eine umfassende Bedarfsanalyse durchgeführt wurde, um die Herausforderungen, Anliegen und Wünsche der Zielgruppen zu identifizieren.

4.**Beteiligung der Zielgruppen:** Verdeutlichen Sie, wie die Zielgruppen aktiv in den Planungsprozess einbezogen werden, beispielsweise durch Umfragen, Fokusgruppen oder Workshops, um ihre Perspektiven und Bedürfnisse zu verstehen.

5.**Kulturelle Sensibilität:** Betonen Sie die Berücksichtigung kultureller Unterschiede und Sensibilitäten, um sicherzustellen, dass die Beratungsangebote den kulturellen Hintergründen der Zielgruppen gerecht werden.

6.**Besondere Bedürfnisse:** Beschreiben Sie, wie spezielle Bedürfnisse, wie etwa barrierefreier Zugang für Menschen mit Behinderungen oder besondere Unterstützung für gefährdete Gruppen, identifiziert und berücksichtigt werden.

7.**Kommunikationskanäle:** Zeigen Sie auf, wie die bevorzugten Kommunikationskanäle der Zielgruppen ermittelt werden, um sicherzustellen, dass Informationen über die Beratungsangebote effektiv verbreitet werden.

8.**Differenzierte Angebotsplanung:** Verdeutlichen Sie, dass die Planung der Beratungsangebote auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenssituationen der identifizierten Zielgruppen zugeschnitten ist.

Durch die Betonung dieser Punkte verdeutlichen Sie, dass die Kenntnisse über lokale Zielgruppen nicht nur oberflächlich, sondern gründlich und zielgerichtet in die Planung und Umsetzung der Beratungsangebote integriert werden.

Qualität und Quantität der mobilen Beratungsangebote

Die Qualität und Quantität der mobilen Beratungsangebote innerhalb eines sozialen Beratungsprojektes können in einem Projektantrag wie folgt dargestellt werden:

**Quantität**

1. **Geografische Abdeckung** Beschreiben Sie, welche geografischen Gebiete durch die mobilen Beratungsangebote erreicht werden. Betonen Sie die Reichweite und Verfügbarkeit in verschiedenen Stadtteilen, ländlichen Gebieten oder anderen relevanten Standorten.

2.**Anzahl der Veranstaltungen** Geben Sie an, wie oft mobile Beratungsveranstaltungen geplant sind. Dies könnte wöchentlich, monatlich oder in anderen Zeitintervallen sein, um die regelmäßige Präsenz und Erreichbarkeit zu verdeutlichen.

3.**Teilnehmerzahlen** Zeigen Sie die erwarteten oder vergangenen Teilnehmerzahlen bei mobilen Beratungsveranstaltungen an, um die Effektivität der Angebote und die Resonanz in der Gemeinschaft zu illustrieren.

4.**Flexibilität der Termine** Betonen Sie die Flexibilität der mobilen Beratungsangebote, indem Sie auf verschiedene Tageszeiten oder Tage der Woche eingehen, um eine größere Bandbreite von Menschen zu erreichen.

**Qualität**

5.**Qualifikation des mobilen Personals** Beschreiben Sie die Qualifikationen und Erfahrungen des Personals, das die mobilen Beratungsangebote durchführt, um Vertrauen in die fachliche Kompetenz zu schaffen.

6.**Individuelle Anpassung** Verdeutlichen Sie, wie die mobilen Beratungsangebote auf individuelle Bedürfnisse und Situationen zugeschnitten sind, um eine personalisierte Unterstützung zu gewährleisten.

7.**Feedback-Mechanismen** Betonen Sie, dass Feedbackmechanismen integriert sind, um die Qualität der Beratungsangebote kontinuierlich zu evaluieren und Anpassungen vorzunehmen.

Kooperation mit lokalen Ressourcen** Zeigen Sie auf, wie das mobile Beratungspersonal mit lokalen Ressourcen und Dienstleistungen zusammenarbeitet, um eine umfassende Unterstützung für die Klienten zu gewährleisten.

9. **Technologische Unterstützung** Falls relevant, beschreiben Sie den Einsatz von Technologien, wie mobile Apps oder Online-Ressourcen, um die Qualität und Effizienz der mobilen Beratungsangebote zu verbessern.

10.**Kultur- und sprachsensible Ansätze** Betonen Sie, wie die mobilen Beratungsangebote kulturell sensibel sind und möglicherweise mehrsprachige Unterstützung bieten, um die Bedürfnisse verschiedener Gemeinschaftsgruppen zu berücksichtigen.

Durch die klare Darstellung dieser Aspekte im Projektantrag wird die umfassende Natur der mobilen Beratungsangebote hervorgehoben, sowohl in Bezug auf die Anzahl der erreichten Menschen als auch auf die Qualität der bereitgestellten Dienstleistungen.

Bitte reichen Sie Ihre Projektanträge zur Durchführung einer qualifizierten migrationsspezifischen sozialen Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge bis zum 28.06.2024 per Email (leitung-hauptamt@schmoelln.de) ein.

Für Fragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Schmölln, Frau Rödel, telefonisch zur Verfügung.

Stadtverwaltung Schmölln
Markt 1
04626 Schmölln
Tel.: 034491 76 120

Die „Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen“ des Landes Thüringen incl. der Nebenbestimmungen finden Sie unter:

https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/soziale-beratung-und-betreuung-von-anerkannten-fluechtlingen-in-thueringen

Bitte beachten Sie auch alle Regelungen zur Dokumentation und Abrechnung. Diese sind unbedingt in der geforderten Qualität zu erstellen.

Wir freuen uns, wenn Sie diese Information auch an andere mögliche Interessenten weiterleiten.