Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister nach § 62 Personenstandsgesetz

Eine Urkunde aus dem Sterberegister kann nur von dem Ehegatten des(r) Verstorbenen bzw. Lebenspartners verlangt werden sowie von seinen Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Die gewünschte Urkunde stellt das Standesamt aus, das den Tod beurkundet hat. Ist Ihnen dieses nicht bekannt, wenden Sie sich an den für Ihre Stadt oder Gemeinde zuständigen Standesbeamten.

Bearbeitungsgebühren

10,00 EUR je Urkunde/Auszug

Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO

Download Sterbeurkunde - Informationen nach Art. 13 und 14.pdf (29 KB)

Antrag