Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Arbeiten im Straßenraum nach § 45 StVO
Die Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Rechtsverordnung. In ihr sind die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr festgelegt. Verkehrsregelnde Maßnahmen (z. B. das Aufstellen von Verkehrszeichen) werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die Umsetzung der Anordnungen erfolgt durch den Straßenbaulastträger oder entsprechend zertifizierte Verkehrssicherungsfirmen.
Bearbeitungsgebühren
Verwaltungskosten:14,00 EUR je 15 Minuten Bearbeitungszeit.
Gem. Ziffern 261.1-261.2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) bei Kleinbaustellen ohne Umleitungen oder auf Gehwegen/Nebenstraßen:
- 1 Tag: 20,00 EUR, 1 Woche: 50,00 EUR, 2 Wochen: 60,00 EUR, 3 Wochen: 75,00 EUR
- 1 Monat: 90,00 EUR, jeder weitere Monat 30,00 bis 40,00 EUR, 12 Monate: 450,00 EUR
- jede weitere Woche: 30,00 EUR
- Nachträge (Änderungen/Ergänzungen): 20,00 EUR
Gem. Ziffern 261.4-261.5 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) bei Vollsperrungen oder halbseitigen Sperrungen auf Durchfahrtsstraßen mit/ohne Umleitungen:
- 1 Tag: 50,00 EUR, 1 Woche: 70,00 EUR, 2 Wochen: 100,00 EUR, 3 Wochen: 120 EUR
- 1 Monat: 145,00 EUR, jeder weitere Monat 50,00 bis 55,00 EUR, 12 Monate: 767,00 EUR
- jede weitere Woche: 40,00 EUR
- Nachträge (Änderungen/Ergänzungen): 40,00 EUR
Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO
Download Verkehrsrechtliche Anordnungen - Informationen nach Art. 13 und 14.pdf (79 KB)