Hunde - Kennzeichnung und Versicherungsanzeige

Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund auf seine Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Ebenso ist er verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die Anzeige gemäß § 2 Abs. 4 und Abs. 5 ThürTierGefG erfolgt über die nachfolgend zur Verfügung gestellten Formulare.

Bearbeitungsgebühren

gebührenfrei

Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO

Download Hundeanmeldung_abmeldung - Informationen nach Art. 13.pdf (315 KB)

Antrag