Hundesteuer-Abmeldung - Thüringen
Nach Beendigung der Hundehaltung in der Stadt Schmölln hat der Hundehalter diese innerhalb von 14 Tagen abzumelden.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Steuertatbestand nicht mehr verwirklicht wird, frühestens jedoch mit der Abmeldung.
Hierfür benötigte Unterlagen:
- Formular An-/Abmeldung Hundesteuer
- Tierarztbescheinigung im Falle des Todes des Hundes
Bearbeitungsgebühren
gebührenfrei
Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO
Download Hundeanmeldung_abmeldung - Informationen nach Art. 13.pdf (105 KB)