Hundesteuer-Abmeldung - Thüringen

Nach Beendigung der Hundehaltung in der Stadt Schmölln hat der Hundehalter diese innerhalb von 14 Tagen abzumelden.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Steuertatbestand nicht mehr verwirklicht wird, frühestens jedoch mit der Abmeldung. 

Hierfür benötigte Unterlagen:
- Formular An-/Abmeldung Hundesteuer
- Tierarztbescheinigung im Falle des Todes des Hundes

Bearbeitungsgebühren

gebührenfrei

Informationen nach Artikel 13/14 DSGVO

Download Hundeanmeldung_abmeldung - Informationen nach Art. 13.pdf (315 KB)

Antrag