In der konstituierenden Stadtratssitzung am 13. Juni 2019 wurden die Mitglieder des Stadtrates entsprechend dem § 24 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung per Handschlag verpflichtet, ihre Aufgaben als Stadtratsmitglied künftig gewissenhaft zu erfüllen. Gleichzeitig erfolgte die Beschlussfassung zur Besetzung der nachfolgend genannten vier beschließenden Ausschüsse.
Hauptausschuss
Der Hauptausschuss bereitet die Sitzungen des Stadtrates vor und ist für allgemeine Angelegenheiten der Verwaltung zuständig.
Technischer Ausschuss
Der Technische Ausschuss ist zuständig für Aufgaben der technischen Verwaltung, u. a. für erforderliche Stellungnahmen zu Bauanfragen und Bauanträgen.
Sozialausschuss
Der Sozialausschuss ist u.a. zuständig für Sozialhilfe, Bewilligungen von Zuwendungen und Zuschüssen oder Vereinsunterstützung.