Gemäß der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO § 45) besteht der Ortsteilrat aus gewählten Vertretern eines Ortsteils einer Kommune, in diesem Fall Schmölln. Der Vorsitzende des Ortsteilrates ist der jeweilige Ortsteilbürgermeister.
Sitzungen der Ortsteilräte
Aufgaben
Der Ortsteilrat des jeweiligen Ortsteiles berät und entscheidet nach Maßgabe der ThürKO über die Belange des Ortsteils. Er hat das Recht, beratend an allen die Belange des Ortsteils betreffenden Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse teilzunehmen und entsprechende Anträge zu stellen.