Mitteilung des ZAL
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
in der Zeit vom 04. bis 08. Dezember 2023 werden die Unterlagen für die Selbstablesung Ihres Wasserzählers verschickt. Bitte trennen Sie die Karte heraus, tragen Sie den Zählerstand ein und senden Sie diese bis 05. Januar 2024 im Original zurück.
Hinweis: Mails oder Faxe können nicht verarbeitet werden
Es erfolgt keine persönliche Ablesung durch die Mitarbeiter.
Bei Nichtbekanntgabe des Zählerstandes wird eine Schätzung vorgenommen.
Allen Kunden ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.
Zweckverband Altenburger Land
Hinweis: Die Zählerablesung erfolgt nur für den Geltungsbereich des ZAL. Das sind für Schmölln die ehemaligen Gemeinden Drogen, Altkirchen und Lumpzig und die erfüllte Gemeinde Dobitschen.