Auch in Schmölln werden Haushalte befragt.
Im Jahr 2024 wird der Mikrozensus im gesamten Bundesgebiet als „kleine Volkszählung“ durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur und die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung erhoben.
In diesem Zusammenhang werden Haushalte in Schmölln zur Statistik befragt. Die in die Befragung einbezogenen Haushalte wurden mittels eines mathematischen Stichprobeverfahrens so ausgewählt, dass die die Gesamtheit der bundesdeutschen Haushalte repräsentieren.
Den betreffenden Haushalten wurde die bevorstehende Befragung schriftlich angekündigt. Für die Haushalte besteht Auskunftspflicht.
Alle Angaben unterliegen dem Datenschutz gemäß Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13.01.2012 (GVBl. S. 27), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Anpassung des Allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 06.06.2018 (GVBl. S. 229).