Jetzt an gültige Reisedokumente denken

Hinweis aus dem Einwohnermeldeamt:

Bald ist es wieder soweit und die Reisezeit beginnt. Damit Sie keine unangenehmen Überraschungen vor dem Reiseantritt erleben, prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit der Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass).

Aktuelle Information en zu den Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes, erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de) unter der Rubrik „Sicher Reisen – Ihr Reiseland“.

Bitte beachten Sie auch die Aktualität des Lichtbildes bei Personaldokumenten von minderjährigen Personen. Sofern eine eindeutige Identifizierung nicht mehr möglich ist, ist das Personaldokument ebenfalls ungültig und es sollte durch ein neues ersetzt werden.

Informationen zu den Personaldokumenten:

Personalausweis an Personen unter 24 Jahren - 6 Jahre Gültigkeit - Gebühr: 22,80 € - Bearbeitungsdauer: 3-4 Wochen

Personalausweis an Personen ab 24 Jahren - 10 Jahre Gültigkeit - Gebühr: 37,00 € - Bearbeitungsdauer: 3-4 Wochen

Reisepass an Personen unter 24 Jahren - 6 Jahre Gültigkeit - Gebühr: 37,50 € - Bearbeitungsdauer: 3-4 Wochen

Reisepass an Personen ab 24 Jahren - 10 Jahre Gültigkeit - Gebühr: 70,00 € - Bearbeitungsdauer: 3-4 Wochen

Expressreisepass an Personen unter 24 Jahren - 6 Jahre Gültigkeit - Gebühr: 69,50 € - Bearbeitungsdauer: 3-4 Wochen

Expressreisepass an Personen ab 24 Jahren - 10 Jahre Gültigkeit - Gebühr: 92,00 € - Bearbeitungsdauer: 3-4 Wochen

Vorläufiger Personalausweis- 6 Jahre Gültigkeit - 3 Monate Gültigkeit - Gebühr: 10,00 € - Bearbeitungsdauer: 3-4 Wochen

Vorläufiger Reisepass- 6 Jahre Gültigkeit-  1 Jahr Gültigkeit - Gebühr: 26,00 € - Bearbeitungsdauer: 3-4 Wochen

Seit Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden. Alternativ können Sie für ihr Kind einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Aufgrund der vorher genannten Bearbeitungsdauer bei der Bunddruckerei GmbH Berlin, möchten wir Sie bitten, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Einreisebestimmung des jeweiligen Landes zu informieren.

Vorläufige Reisepässe können nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden.

Bei der Beantragung ist folgendes zu beachten:

Der Antrag auf Ausstellung eines Personaldokumentes ist nur unter persönlicher Vorsprache im Einwohnermeldeamt der Stadt Schmölln, Amtsplatz 3 möglich. Das betrifft auch die Ausstellung an minderjährige Personen.

Hierfür sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • das bisherige Personaldokument (Personalausweis / Reisepass)
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • originale Geburtsurkunde
  • ggf. originale Eheurkunde
  • bei der Ausstellung an minderjährige Personen ist zusätzlich die Zustimmungserklärung beider gesetzlicher Vertreter notwendig

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern auch telefonisch zur Verfügung (Tel. 034491 76-0).