Zahlung der Grundsteuer bis zum 01. Juli 2024.
Die Stadtkasse Schmölln erinnert an die Zahlung der Grundsteuer zum 01. Juli 2024.
Bei Ihrer Überweisung geben Sie unbedingt das Kassenzeichen lt. aktuellem Steuerbescheid an. Die bekannten Bankverbindungen der Stadt Schmölln finden Sie auf dem aktuellen Steuerbescheid.
Sollten die offenen Forderungen nicht bis zum Fälligkeitstermin auf dem Konto der Stadt Schmölln eingegangen sein, wird das Mahnverfahren eröffnet. Dabei müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge nach ThürVwZVGKostO und Abgabenordnung (AO) § 240 erhoben werden.
Bei bereits erteilter Einzugsermächtigung bzw. SEPA-Lastschriftmandat wird die Steuer zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Nutzen Sie auch zukünftig die Möglichkeiten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, wie z. B. Sepa-Lastschriftmandat, Überweisung und Kartenzahlung. Das Team der Stadtkasse berät Sie gern dazu.