Erinnerung an den Steuertermin 15. Februar 2025

Die Stadtkasse Schmölln erinnert an die Zahlung der Grundsteuer, der Vergnügungssteuer und der Gewerbesteuervorauszahlung zum 15. Februar 2025.

Die Stadtkasse Schmölln erinnert an die Zahlung der Grundsteuer, der Vergnügungssteuer und der Gewerbesteuervorauszahlung zum 15. Februar 2025.
Bei Ihrer Überweisung geben Sie unbedingt das Kassenzeichen lt. aktuellem Steuerbescheid an. Die bekannten Bankverbindungen der Stadt Schmölln finden Sie auf dem aktuellen Steuerbescheid.
Sollten die offenen Forderungen nicht bis zum Fälligkeitstermin auf dem Konto der Stadt Schmölln eingegangen sein, wird das Mahnverfahren eröffnet. Dabei müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge nach ThürVwZVGKostO und Abgabenordnung (AO) § 240 erhoben werden.
Bei bereits erteilter Einzugsermächtigung bzw. SEPA-Lastschriftmandat wird die Steuer zum Fälligkeitstermin abgebucht.

 Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Stadtkasse:

 Montag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch zukünftig die Möglichkeiten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, wie z. B. Sepa-Lastschriftmandat, Überweisung und Kartenzahlung. Das Team der Stadtkasse berät Sie gern dazu.

Stadtkasse, Stadtverwaltung Schmölln