Untersuchungsberechtigungsschein

Ab dem 01.01.2025 muss die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz beantragt werden. 

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen unter 18 Jahre dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Ab dem 01.01.2025 muss die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz beantragt werden.

Unter 

https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs

und

https://buerger.thueringen.de/detail?areaId=13452&pstId=835680&ags=16065014&area=Ebeleben%20(997...)&searchtext=Untersuchungsberechtigungsschein&infotype=0#result

ist die Beantragung ab Mitte Januar 2025 mit der ID-Funktion des Bundespersonalausweises online möglich.

Wenn der Online-Dienst nicht genutzt werden kann, besteht die Möglichkeit den Untersuchungsberechtigungsschein mit vorheriger Terminvereinbarung in einer der Regionalinspektionen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz in Erfurt, Gera, Suhl oder Nordhausen zu beantragen. Eine Ausstellung in den Meldestellen ist nicht mehr möglich!

Einwohnermeldeamt