
Offenland-Biotope im Altenburger Land werden neu kartiert
Mit dem Wort „Biotop“ werden in der Fachsprache von Ökologie und Naturschutz die gegenüber der Umgebung abgrenzbaren Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen bezeichnet – der Begriff hat auch Eingang in die Umgangssprache gefunden, z. B. für den Teich als Biotop im Garten.
Um Informationen über die Verbreitung und die Gefährdung von Lebensräumen zu erheben und den Schutz wertvoller Biotope gewährleisten zu können, werden in allen Bundesländern die artenreichen oder seltenen Biotope kartiert. Dazu werden im Gelände alle aus Naturschutzsicht besonders wertvollen Bereiche aufgesucht und ihre genaue Lage, ihr Artenbestand sowie weitere Informationen erfasst. In Thüringen ist dies im Zeitraum 1996 – 2012 flächendeckend erfolgt.
Das Altenburger Land ist dank seiner hohen Bodenfruchtbarkeit stark landwirtschaftlich geprägt. Die flachwellig ausgeräumte Agrarlandschaft weist hinsichtlich ihrer Biotopausstattung in großen Teilen Defizite auf. Reicher strukturiert ist lediglich der Nordosten mit seiner Bergbaufolgelandschaft, welcher hinsichtlich seiner Biotopausstattung landes- bis bundesweite Bedeutung zukommt. Dennoch ist über den gesamten Landkreis ein breites Spektrum von Biotopen vertreten. Von den geschützten Biotopen sind Streuobstbestände besonders häufig. Daneben prägen vor allem kleine und große Standgewässer, zum Teil naturnahe Fließgewässer, aufgelassene Kies- und Tongruben sowie gelegentlich vorzufindende Lesesteinhaufen und Trockenmauern den Landkreis. Artenreiche Grünlandbiotope sind dagegen eher von untergeordneter Bedeutung. Auf vorrangig staunassen Böden der Fluss- und Bachauen trifft man jedoch regelmäßig auf nährstoffreiche Nasswiesen, Großseggenriede, Sumpfhochstaudenfluren, Röhrichte sowie Feuchtgebüsche und Auengehölze.
In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die Genauigkeit solcher Kartierungen etwa im Bereich der landwirtschaftlichen Förderung oder der Umsetzung der Naturschutzrichtlinien der EU deutlich gestiegen. Aufgrund der in der Landschaft ständig stattfindenden Veränderungen, sind die ältesten der vorliegenden Daten inzwischen, nach teils über zwanzig Jahren, nicht mehr durchgängig aktuell.
Die Aktualisierung der Biotopkartierung im Landkreis Altenburger Land ist für den Zeitraum von 2025 – 2028 geplant. Sie erfolgt im Auftrag der obersten Naturschutzbehörde und wird durch fachkundiges Personal der „Sonderaufgabe Monitoring“ durchgeführt. Die Sonderaufgabe wird durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF) finanziert und ist an die GbR des Kompetenzzentrums Natura 2000-Stationen angegliedert. Der BUND Thüringen ist dabei Zuwendungsempfänger und für die finanzielle Abwicklung sowie die Berichtspflichten gegenüber dem TMUENF zuständig (https://www.bund-thueringen.de/natura-2000/sonderaufgabe-monitoring/). Die fachliche Betreuung und Koordination wird durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) gewährleistet.
Erfasst werden nicht alle Flächen, sondern nur ausgewählte Biotope bzw. Lebensräume. Konkret sind dies die gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Thüringer Naturschutzgesetz sowie die Lebensraumtypen nach Anhang I der „Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen“ (FFH-Richtlinie).
Grundsätzlich beschränkt sich die Kartierung auf die Ortslagen (ohne Bebauung und Hausgärten) und das Offenland bzw. die Agrarlandschaft. Die Waldbiotope werden durch die Forstverwaltung erfasst. Da einzelne zu erfassende Offenland-Biotope/-Lebensraumtypen auch im Wald vorkommen (z. B. Bäche, Teiche, Felsen u. ä.), sind trotzdem Begehungen von Waldflächen erforderlich.
Betreten von Grundstücken
Um die Kartierung durchführen zu können, ist teils das Betreten von Grundstücken außerhalb von Wegen durch die Kartierer erforderlich. Rechtliche Grundlage ist hier § 30 Abs. 1 des Thüringer Naturschutzgesetzes: „Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde […] sowie die, die von ihnen beauftragt […] wurden, […] sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten. Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren.“
Die Kartierer können ihre Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen.
Weitere Informationen zu Biotopen
Mehr Informationen über die Biotopkartierung erhalten Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz unter http://www.thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/naturschutz/biotopschutz/index.aspx.
Kontakt:
Sonderaufgabe Monitoring:
Dr. Hans Pfestorf (Projektkoordination)
BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Landesverband Thüringen e.V. (BUND Thüringen)
Trommsdorffstraße 5, 99084 Erfurt
Tel.: 0361/ 26 28 4200
E-Mail: h.pfestorf@bund-thueringen.de
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Referat 34
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena
Tel.: 0361 / 57 3942 000 (Behördenzentrale)
E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de