Digitale Lichtbilder ab 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen bundesweit ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden.

Ab dem 1. Mai 2025 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen bundesweit ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden.

Ausgedruckte biometrische Fotos werden ab Mai 2025 nicht mehr zugelassen. Die Lichtbilder müssen von zertifizierten Fotodienstleistern erstellt und über eine gesicherte digitale Infrastruktur an die zuständigen Behörden übermittelt werden.

Die Übermittlung erfolgt über einen Code, den der Fotodienstleister nach Erstellung des Lichtbilds zur Verfügung stellt. Dieser Code ermöglicht der Behörde den sicheren Zugriff auf das Bild in einer datenschutzkonformen Cloud.

Im Laufe des Jahres können digitale Lichtbilder zudem direkt im Einwohnermeldeamt vor Ort an Foto-Terminals erstellt werden. Diese sind bereits angefordert, jedoch verzögert sich die Lieferung aktuell aufgrund der insgesamt sehr großen Nachfrage bundesweit. Sobald die Aufnahme der Lichtbilder im Einwohnermeldeamt möglich ist, erfolgt eine gesonderte Mitteilung.