Jetzt als Wahlhelfer für die voraussichtliche Bundestagswahl am 23. Februar 2025 anmelden
Jeder Wahlvorstand (in jedem Wahllokal) besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und 3-7 Beisitzern.
Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung können nicht Mitglied eines Wahlvorstands sein.
Wahlhelfer/-innen müssen für die jeweilige Wahl selbst wahlberechtigt sein. Für die Kommunal- und Europawahl dürfen auch wahlberechtigte Jugendliche ab 16 Jahren dieses Ehrenamt bereits ausüben. Für die Landtagswahl beträgt das Mindestalter der Wahlhelfer/-innen 18 Jahre.
Der Einsatz erfolgt in einem der Wahllokale oder einem der beiden Briefwahllokale. Sofern es möglich ist, werden Wünsche hinsichtlich des Einsatzes in einem bestimmten Wahllokal berücksichtigt; allerdings wird um Verständnis gebeten, wenn dies nicht immer umsetzbar sein sollte und die Zuweisung in ein anderes Wahllokal erfolgt.
Folgende Aufgaben erwarten Sie am Wahlsonntag in den Wahllokalen:
- Prüfung der Wahlberechtigung;
- Ausgabe der Stimmzettel;
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurnen;
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgaben;
- Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis;
- ggfs. Unterstützen von hilfsbedürftige Wähler/innen bei der Stimmabgabe;
- Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr.
Die Wahllokale werden für alle Wählerinnen und Wähler von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Nach dem Ende der offiziellen Wahlzeit erfolgt die Ermittlung, Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses für den jeweiligen Stimmbezirk. Der Wahlhelfereinsatz endet nach vollzogener Auszählung der Wahl und Unterschreiben der Niederschrift/en durch alle Mitglieder des Wahlvorstands.
Für den Einsatz am Wahltag selbst wird je nach Wahl und Funktion ein Erfrischungsgeld nach den Vorschriften der Wahlentschädigungssatzung der Stadt Schmölln gezahlt. Dieses liegt je nach Funktion und Wahl bei den ehrenamtlichen Wahlhelfern zwischen 30 und 45 EUR.
Das Formular für die verbindliche Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit im Wahllokal können auf der Internetseite der Stadt Schmölln unter www.schmoelln.de, per E-Mail unter buergerservice@schmoelln.de oder telefonisch unter 034491 760 abfordern.
Wer bereits als Wahlhelfer/-in in der Vergangenheit aktiv war, meldet sich bitte dennoch kurz telefonisch oder per E-Mail, ob auch für die Wahl 2025 die Bereitschaft zum Einsatz besteht. Eine „automatische“ Bestellung erfolgt nicht.
Fragen rund um die anstehenden Wahlen beantworten Frau Rödel (Tel. 034491 76 120) oder Herr Seidemann (Tel. 034491 76 123).
Aktuelle Wahlbekanntmachungen der Stadt Schmölln
Die Stadt Schmölln informiert Sie auf dieser Seite über anstehende und bereits durchgeführte Wahlen. Die Informationen zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO zur Wahldurchführung können Sie nachfolgend einsehen.
Übersicht über Wahltermine
nächste Wahl | Wahlperiode | |
Kommunalwahl (inkl. Stadtrat, Ortsteilrat, Ortsteilbürgermeister) | 2029 | 5 Jahre |
Europäisches Parlament | 2029 | 5 Jahre |
Thüringer Landtag | 2029 | 5 Jahre |
Bürgermeister Stadt Schmölln | 2027 | 6 Jahre |