Bürgerinformation zur Dorferneuerung (DE) für das Jahr 2023, Dorfregion "Schmölln"
Sehr geehrte Bürger der Dorfregion „Schmölln“,
im Rahmen des Förderprogrammes der Dorferneuerung und -entwicklung in Thüringen wurden die Ortsteile der Stadt Schmölln Brandrübel, Großstöbnitz, Kleinmückern, Kummer, Nitzschka, Nödenitzsch, Papiermühle, Schloßig, Selka, Sommeritz, Weißbach und Zschernitzsch als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung von 2020 bis 2024 mit zwei Folgejahren anerkannt.
Damit besteht auch für Privatpersonen in dieser Dorfregion im Zeitraum von 2020 bis 2024 mit zwei Folgejahren die Möglichkeit, ortsbildfördernde und dorfgerechte Baumaßnahmen an Gebäuden innerhalb der Ortslagen bezuschusst zu bekommen. Die Förderung im privaten Bereich erfolgt in erster Linie mit dem Ziel, traditionelle Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter zu erhalten, zu gestalten und so ggf. einer Nutzung zuzuführen. Gefördert werden Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden, Scheunen und Nebengebäuden.
förderfähig sind u.a.:
- Dachneueindeckung einschließlich Dachklempnerarbeiten sowie ggf. den Aufbau von Dachgauben
- Fassadensanierung, Außenputz / ggf. mit zusätzlicher mineralischer Dämmung
- Fachwerksanierung der Gebäudeaußenwände
- Asbestsanierung (Dach/Wand) – Ersatz durch ortstypische Materialien
- Trockenlegung der Grundmauern
- Fenstererneuerung / Fensterläden in traditioneller Form (z.B. Sprossenfenster)
- Erneuerung bzw. Sanierung von Außentüren / historische Zäune und Mauer
nicht förderfähig sind insbesondere:
- Innenausbau
- Eigenleistung
- Material ohne Firmenlohn
- Maßnahmen an Neubauten (Einfamilienhäuser)
- Maßnahmen, die den Gestaltungskriterien der Dorferneuerung widersprechen, wie z.B. Fassadenverkleidung aus Kunststoff
Voraussetzung für eine private Förderung ist:
- der Besitz des Gebäudes bzw. des Grundstückes bzw. der Nachweis einer Erbbauberechtigung oder der Nachweis eines mindestens auf 15 Jahre abgeschlossenen Nutzungsvertrages
- Mit der Baumaßnahme darf noch nicht begonnen sein. (Abgeschlossene Liefer- und Leistungsverträge gelten als Maßnahmebeginn)
Förderhöhe:
- bis zu 35% der Investitionssumme, Fördermittelobergrenze von 15.000 € pro Gebäude
- keine Bezuschussung bei Vorhaben unter 7.500 € Investitionssumme
Hinweise zum Ablauf der privaten Förderung:
- DE-Antragsformular unter https://tlllr.thueringen.de/fileadmin/TLLLR/Themen/Landentwicklung/ILE/Dorferneuerung/211118_antrag_de.pdf herunterladen.
- Beratungstermin über das Bauamt der Stadt Schmölln bzw. direkt mit dem Berater für Dorferneuerungsanträge vereinbare
- Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen (u.a. inkl. 3 Angebote im Original pro Gewerk, Fotos, Lageplan, Grundbuchauszug, Bescheinigung in Steuersachen, Nachweis der Sicherung des Eigenanteils) bei der Stadt Schmölln bis Ende Dezember 2022 (zur Befürwortung des Antrages durch die Kommune)
- Termin zur Abgabe des Antrages bei der Genehmigungsbehörde (TLLLR) ist der 15.01.2023.
Als Ansprechpartner und zur Beratung für Anträge der Dorferneuerung im Jahr 2023 steht Ihnen die Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH in Gera kostenlos zur Verfügung (siehe nachfolgende Kontaktdaten):
Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH
Rudolf-Diener-Straße 19
Herr Dr. Thomas Oertel
07545 Gera
Tel.: 0365 / 8330418
E-Mail: t.oertel@wfg-ot.de